Starke Apotheken-Expert:innen für anspruchsvolle Zeiten: WDA-Betriebswirt:innen für die Pharmazie

Unser berufsbegleitendes Studium vermittelt selbständigen Apotheker:innen und Filialleiter:innen umfassende betriebswirtschaftliche Kenntnisse

Sie planen Ihre Selbständigkeit? Sie sind Filialleiter:in oder in leitender Funktion in einer Apotheke tätig? Dann werden Sie Betriebswirt*in für die Pharmazie! Unser berufsbegleitendes Studium macht Sie fit für Ihr zukünftiges Wirken.

Die Anforderungen an den Beruf des Apothekers wandeln sich stark: Umfassende betriebswirtschaftliche Kenntnisse gewinnen neben der pharmazeutischen Kompetenz immer entscheidendere Bedeutung. Alle zeitgemäßen Qualifikationen für diese Entwicklung vermittelt der Studiengang „Betriebswirt*in für die Pharmazie“, den der Hessische Apothekerverband e.V. seit vielen Jahren über seine Wirtschaftsakademie Deutscher Apotheker (WDA) in Bayreuth anbietet. Der nächste Studiengang beginnt mit dem kommenden Wintersemester am 6. November 2023, Anmeldungen sind ab sofort bei der WDA möglich.

 

Renommierte Dozentinnen und Dozenten machen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des berufsbegleitenden Studiums „Betriebswirt*in für die Pharmazie“ fit für fundiertes unternehmerisches Handeln in einem sich stetig ändernden Marktumfeld: Wissenschaftler, Experten und Praktiker lehren sowohl die fundierten ökonomischen Grundlagen rund um die Apotheke als auch die wesentlichen Elemente und Funktionszusammenhänge im Gesundheitswesen. Zu den praxisbezogenen Studieninhalten mit zahlreichen Beispielen aus dem beruflichen Alltag zählen zählen Marketing, Apotheken-BWL und -VWL, Qualitätsmanagement, Gesundheitsökonomie, Buchhaltung, Bilanzwesen, Mitarbeiterführung und Digitalisierung im Gesundheitswesen.

 

Der etablierte Studiengang der WDA gilt seit vielen Jahren als wertvolle Ergänzung des Pharmaziestudiums und eröffnet zusätzliche Chancen für eine Laufbahn auch außerhalb der Apotheke. Dafür stehen Lehrende und Studieninhalte, die kontinuierlich eine Aktualisierung aufgrund aktueller Gegebenheiten erfahren. Die Absolventinnen und Absolventen des Aufbaustudiengangs erhalten nach erfolgreichem Abschluss ein Diplom und erfüllen damit die Voraussetzung für eine Zulassung zum MBA-Semester „Health Care Management“.

 

Der 31. WDA-Studiengang "Betriebswirt*in für die Pharmazie" beginnt zum Wintersemester 2024:

 

1. Semester
04.11.2024-08.11.2024 - Präsenz
27.01.2025-31.01.2025 - Online
10.03.2025-14.03.2025 - Präsenz

 

2. Semester
05.05.2025-09.05.2025 - Online
23.06.2025-27.06.2025 - Präsenz
15.09.2025-19.09.2025 - Online

 

3. Semester
10.11.2025-14.11.2025 - Präsenz
19.01.2026-23.01.2026 - Präsenz
20.04.2026-24.04.2026 - Präsenz

 

Weitere Informationen erhalten Interessierte online unter www.wda-akadmie.de, per Mail an info@wda-akademie.de oder telefonisch beim Hessischen Apothekerverband, Tel. 069-792 005 0.

 

Die praxisbezogenen Vorlesungen vermitteln berufsbegleitend anhand von Beispielen aus dem Berufsalltag bedarfsgerechtes Wissen in

 

  • Marketing
  • Digitalisierung im Gesundheitswesen
  • Apotheken-BWL und -VWL
  • Personal- und Mitarbeiterführung
  • Qualitätsmanagement
  • Buchhaltung und Bilanzwesen
  • Apotheken- und Gesundheitsökonomie

 

® Das Aufbaustudium Betriebswirt/-in für die Pharmazie ist beim Deutschen Patentamt registriert (AZ: 302019016763.1/41).

  • Gesamtdauer: 

    3 Semester

     

    Unterrichtsdauer:

    9 Wochen (3 pro Semester), jeweils wochentags von 8 bis 17 Uhr

     

    Stundenzahl:

    45 Wochenstunden, zuzüglich individuellem Lernaufwand und Prüfungsvorbereitung

  • General Economics
    3 Tage Basics Betriebswirtschaft / Dienstleistungsmanagement

     

    Finanzwirtschaft
    2 Tage Basics Finanzplanung / Finanzwirtschaft

    2 Tage Kostenrechnung

    2 Tage Investition

    2 Tage Buchführung

    2 Tage Bilanzierung
     
    Apothekenmanagement
    Marketing / Customer Relationsship Management / QMS
    2 Tage Basics Marketing

    2 Tage Apotheken marketing / QMS

    2 Tage Customer Relationship Management / Case Study / Business Game
     
    Strategisches Apothekenmanagement
    1 Tag Strategien für eine erfolgreiche Apothekenzukunft

    1 Tag Aktuelle Entwicklungen im Apothekenbereich.

    1 Tag Bewertung von Apotheken

    1 Tag Strategisches Management im Gesundheitswesen
     
    Supply und Organization / Beschaffungsmanagement
    1 Tag Beschaffungsmanagement I. – Optimale Warenwirtschaft. Category Management, Organisation; Personaleinsatz.

    1 Tag Beschaffungsmanagement II. – Einkaufs- und Großhandelscontrolling.
     
    Health Economics
    3 Tage Basics Volkswirtschaft / Economics

    3 Tage Gesundheitsökonomie

    1 Tag Apothekenökonomie
     
    Law & Taxes
    1 Tag Einführung in das Zivilrecht

    1 Tag Zivilrecht

    1 Tag Arbeitsrecht

    1 Tag Berufsrecht

    2 Tage Steuerlehre / Steuerrecht
     

    Leadership & Motivation
    1 Tag Selbst- und Zeitmanagement

    2 Tage Gesprächsführung / Rhetorik

    1 Tag Kollegiale Beratung im Führungsalltag der Apotheke

  • Kosten des Studiums

    Die monatliche Kursgebühr beträgt € 390,--
    je Semester 6 x 390,-- € = € 2.340,--
    Gesamtkosten: 18 x € 390,-- = € 7.020,--

    zzgl. Einschreibegebühr € 400,-- (einmalig)
    zzgl. Prüfungs- und Lehrmaterialgebühr € 500,-- (einmalig)

    Die Kursgebühren für den Studiengang sind mehrwertsteuerfrei!

  • Professor Dr. Frank Daumann
    Wissenschaftliche Leiter der WDA - Lehrstuhl an der Friedrich-Schiller-Universität, Jena

    Vorlesung im Fach / in den Fächern:
    Rechnungswesen I. Kosten- und Leistungsrechnung
    Rechnungswesen II. Investition
    Bilanzierung
    Entscheidungstheorie
    Gesundheitsökonomie

     

    Professor Dr. Stefan Okruch
    Professor für Wirtschaftspolitik an der
    Andrássy Universität, Budapest

    Vorlesung im Fach / in den Fächern:
    Allgemeine Betriebswirtschaftslehre
    Allgemeine Volkswirtschaftslehre
    Basics Finanzplanung / Finanzwirtschaft
    Buchführung

     

    Professor Dr. Volker Ulrich
    Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre III, insb. Finanzwissenschaft an der Universität Bayreuth

    Vorlesung im Fach / in den Fächern:
    Apothekenökonomie

     

     

    Diplom Kaufmann Stefan Lange
    Unternehmensberatung Lange, Köln

    Vorlesung im Fach / in den Fächern:
    Beschaffungsmanagement I. Optimale Warenwirtschaft. Category Management, Organisation, Personaleinsatz.
    Beschaffungsmanagement II. Einkaufs- und Großhandelscontrolling

     

    Hans-Peter Greif,
    Kommunikationswissenschaftler M.A.
    Greif Beratungsgesellschaft mbH, Göttingen

    Vorlesung im Fach / in den Fächern:
    Selbst- und Zeitmanagement
    Kollegiale Beratung im Führungsalltag der Apotheke
    Rhetorik für Apotheker/innen

     

    Christian Sturhan
    m3 trainingsteam, Bovenden

    Vorlesung im Fach / in den Fächern:
    Rhetorik für Apotheker/innen

     

    Rüdiger Ott, Apotheker
    Pharmafactum Gesundheit GmbH, Teningen bei Freiburg im Breisgau

    Vorlesung im Fach / in den Fächern:
    Basics Marketing
    Apotheken-Marketing / Qualitätsmanagement
    Customer-Relationship-Management / Case Study / Business Game

     

    Marcel Leuschner
    Wirtschaftsjurist und WDA-Studienbetreuer, Marktleugast

    Vorlesung im Fach / in den Fächern:
    Einführung in das Zivilrecht

    Businessplan und Entreprenenship

     

     

    Doreen Rieck, Steuerberaterin
    Treuhand Hannover GmbH, Hannover

    Michael Volkhausen, Steuerberater

    Vorlesung im Fach / in den Fächern:
    Steuerlehre / Steuerrecht

     

    Steffen Kuhnert, Apotheker

    Vorlesung in den Fächern:

    Digitalisierung im Gesundheitswesen

    Telematik-Infrastruktur / E-Rezept

     

    Ass. jur. Carsten Wohlfeil

    Vorlesung in den Fächern:

    Arbeitsrecht

    Berufsrecht

  • Prüfungsordnung

    I. Allgemeines

    § 1
    Geltungsbereich
    (1)  Die Studien- und Prüfungsordnung regelt Inhalt, Aufbau und Abschluss des Studiums "Praktischer Betriebswirt für die Pharmazie der WDA".
    (2)  Die Studienordnung ist nicht nur für die Teilnehmer sondern auch für Dozenten verbindlich.

    § 2
    Sinn und Zweck des Studiums
    (1)   Der Studiengang "Praktischer Betriebswirt für die Pharmazie" hat den Charakter eines Aufbaustudiums
    (2)   Der Studiengang wird mit Prüfungen zum Erwerb des Diploms "Praktischer Betriebswirt für die Pharmazie" abgeschlossen.
    (3)   Der Studiengang vermittelt systematische, praxisbezogene Ökonomie für Pharmazeuten.

    § 3
    Wissenschaftliche Studienleitung/Studienleitung
    (1)   Der Studiengang wird unter wissenschaftlicher Leitung eines habilitierten Hochschullehrers durchgeführt.
    (2)   Die örtliche Studienleitung wird durch einen wissenschaftlichen Mitarbeiter sichergestellt.

    § 4
    Aufgaben der Studienleitung
    (1)   Der wissenschaftlichen Studienleitung obliegt die Betreuung der inhaltlichen Gestaltung des Studiums sowie die Aktualisierung nach den Erfordernissen der wissenschaftlichen Lehre und Praxis.
    (2)   Der wissenschaftlichen Studienleitung obliegt die Ausgestaltung und Durchführung der Prüfungen.
    (3)   Die örtliche Studienleitung ist für die Aufbewahrung sämtlicher Klausuren und Prüfungsprotokolle verantwortlich und gewährt den Teilnehmern Einsicht in die Prüfungsakte.

    § 5
    Studiendauer, Studienbeginn
    (1)   Die Studiendauer beträgt drei Semester.
    (2)   Das Studium beginnt in der Regel im Wintersemester.
    (3)   Die Daten für das Wintersemester lauten jeweils 01.11. - 30.04., die für das Sommersemester 01.05. - 31.10.

    § 6
    Studienvoraussetzungen
    Zugelassen werden ausschließlich Apothekerinnen und Apotheker sowie Studierende der Pharmazie.

    II. Aufbau des Studiums

    § 7
    Aufbau des Studiensemesters
    (1)  Die Ausbildung erfolgt wochenweise montags bis freitags (bei Bedarf auch bis Samstagnachmittag) in  Blockveranstaltungen
    (2)  Die Termine für die Wochenkurse werden schriftlich jedem Teilnehmer bekanntgegeben.
    (3)  Pro Semester finden jeweils drei Veranstaltungswochen statt.

    § 8
    Zusätzliche Lehrveranstaltungen
    Zusätzlich zu den in der Prüfungsordnung genannten Fächern können ergänzend Exkursionen und besondere Lehrveranstaltungen von Praktikern angeboten werden.

    § 9
    Studienbegleitende Prüfungen (Klausuren)
    (1)  In den einzelnen Fächern sind im Verlauf des Studiums Klausuren zu schreiben.
    (2)  Die Klausuren werden von den Dozenten gestellt und korrigiert.
    (3)  Die Klausurdauer beträgt jeweils 60 Minuten.
    (4)  Die Klausurtermine sowie die Klausurergebnisse werden den Teilnehmern schriftlich mitgeteilt.
    (5)  Die Klausuren werden mindestens drei Jahre aufbewahrt.

    § 10
    Prüfungsnoten
    (1) Notenskala
    1= sehr gut: (1,0 -1,5) eine hervorragende Leistung
    2= gut: (1,6 - 2,5) eine Leistung die erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegt
    3= befriedigend: (2,6 - 3,5) eine Leistung, die durchschnittlichen Anforderungen entspricht
    4= ausreichend: (3,6 - 4,0)   eine Leistung, die trotz ihrer Mängel noch den Anforderungen genügt
    5= nicht ausreichend: (ab 4,1) eine Leistung, die wegen erheblicher Mängel den Anforderungen nicht mehr genügt
    (2)  Zum Zweck differenzierter Bewertung können die Noten einzelner Prüfungsleistungen um 0,3 erniedrigt oder erhöht werden. Die Noten 0,7 und 5,3 sind ausgeschlossen. Die Bewertung "nicht ausreichend" erfolgt durch die Noten 4,3; 4,7 und 5,0.
    (3)  Bei der Bildung der Note wird nur die erste Stelle hinter dem Komma berücksichtigt; alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen.

    § 11
    Wiederholung der Klausuren
    (1)  Wenn ein Teilnehmer aus Gründen, die er selbst zu vertreten hat, an einer schriftlichen Prüfung nicht teilnimmt, gilt diese Prüfung als nicht bestanden.
    (2)  Jede Klausur kann nur einmal wiederholt werden. Ein entsprechender Termin wird von der WDA rechtzeitig bekannt gegeben.
    (3)  In begründeten Ausnahmefällen kann nach schriftlichem Antrag des Teilnehmers ein zweiter Wiederholungsversuch gewährt werden.

    § 12
    Einsichtnahme in die Klausuren
    Jeder Teilnehmer hat das Recht, seine Klausuren einzusehen, vgl. § 9.

    III. Abschlussprüfung (Zertifikat)

    § 13
    Zulassungsvoraussetzungen
    Zu den Abschlussprüfungen wird nur zugelassen, wer
    (1)  während des Semesters regelmäßig an den Veranstaltungen teilgenommen und
    (2)  alle begleitenden Semesterprüfungen (Klausuren) bestanden hat.

    § 14
    Bestandteile der Abschlussprüfung
    (1)  Die Abschlussprüfung besteht aus sechs schriftlichen, jeweils zweistündigen Prüfungen (Klausuren).
    (2)  Im Anschluss an die schriftlichen Prüfungen besteht Gelegenheit zur mündlichen Prüfung in ein oder zwei Fächern, in denen vorher eine Klausur geschrieben wurde. Die mündliche Prüfung ist fakultativ.

    § 15
    Prüfungsvorsitz, Prüfungsausschuss
    Prüfungsvorsitz und Prüfungsausschuss obliegen der wissenschaftlichen Studienleitung.

    § 16
    Schriftliche Prüfungen
    (1)  In den vier Pflichtfächern A-BWL, A-VWL, Marketing und Gesundheitsökonomie ist jeweils eine zweistündige Klausur zu schreiben.
    (2)  Aus den vier Wahlpflichtfächern Steuern, Rechnungswesen, Recht (BGB/HGB) und Finanzierung können von jedem Teilnehmer zwei Fächer ausgewählt werden, in denen ebenfalls eine zweistündige Klausur zu schreiben ist.
    (3)  Die Klausuren werden von den Dozenten gestellt und korrigiert.
    (4)  Die Klausuren werden von der Studienleitung mindestens drei Jahre aufbewahrt.

    § 17
    Mündliche Prüfungen
    (1)  Jeder Teilnehmer kann sich in einem oder maximal zwei Fächern mündlich prüfen lassen.
    (2)  Das Fach/die Fächer sind aus den Pflichtfächern und/oder den beiden festgelegten Wahlpflichtfächern zu wählen.
    (3)  Die Teilnahme an der mündlichen Prüfung ist freiwillig, es gilt §14 (2).
    (4)  Die Prüfungsdauer beträgt jeweils 20 Minuten.
    (5)  Die mündliche Prüfung findet als Einzel- oder Gruppenprüfung statt. Darüber entscheidet der Prüfer.
    (6)  Die mündliche Prüfung wird vom Dozenten persönlich und ohne Beisitz abgenommen.
    (7)  Der Prüfer hat ein Prüfungsprotokoll anzufertigen, in das aufzunehmen ist: Ort und Zeit sowie Zeitdauer der Prüfung, Gegenstand und Ergebnis der Prüfung, den Namen des Prüfers und des Kandidaten. Das Prüfungsprotokoll wird vom Prüfer unterzeichnet. Das Protokoll wird mindestens drei Jahre von der Studienleitung aufbewahrt.

    § 18
    Anmeldung zur Prüfung
    (1)  Die Anmeldung erfolgt schriftlich mittels eines Formulars, das jedem Teilnehmer zugesandt wird.
    (2)  Bei der Anmeldung sind die Wahlpflichtfächer bekanntzugeben. Wer mündlich geprüft werden will, muß das gewählte Fach/die Fächer ebenfalls bei der Gelegenheit bekanntgeben.
    (3)  Die auf dem Anmeldeformular verzeichnete Anmeldefrist ist einzuhalten.

    § 19
    Termine für die Abschlussprüfung
    (1)  Die Abschlussprüfung findet in der dritten Veranstaltungswoche des dritten Semesters statt.
    (2)  Die Klausurtermine gehen aus dem Anmeldeformular hervor.

    § 20
    Bewertung der Prüfungen
    (1)  Es gilt die Notenskala gemäß § 10 (1).
    (2)  Die Klausuren sind innerhalb von vier Wochen zu korrigieren. Die Noten sind der Studienleitung unverzüglich zu melden. Die Ergebnisse der schriftlichen Prüfungen werden den Teilnehmern von der Studienleitung schriftlich mitgeteilt.
    (3)  Die Noten für die einzelnen mündlichen Prüfungsleistungen werden vom jeweiligen Prüfer festgesetzt und dem Kandidaten nach Abschluss der jeweiligen Prüfung mitgeteilt.
    (4)  Die Ergebnisse der schriftlichen und mündlichen Prüfungen werden gleichgewichtig zu jeweils einer Fachnote zusammengefaßt. Bei der Bildung der Note wird nur die erste Stelle hinter dem Komma berücksichtigt, alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen.
    (5)In die schriftliche Bewertung der Abschlussklausur fließt die Bewertung der Semesterklausur aus den Fächern A-BWL, A-VWL und Gesundheitsökonomie sowie Marketing in den jeweiligen Abschlussklausuren ein.
    Die übrigen Semesterklausuren finden keine Berücksichtigung.
    (6) Die Endnote der Fächer A-BWL, A-VWL, Gesundheitsökonomie und Marketing setzt sich zusammen aus den Noten der jeweiligen Semesterklausur und der Abschlussklausur. Die Semesterklausur findet zu einem Drittel und die Abschlussklausur zu zwei Drittel Berücksichtigung.

    § 20
    Optionale Hausarbeit
    Es besteht die Gelegenheit eine zehnseitige Hausarbeit zu schreiben, die als Vorbereitung für die MBA-Abschlussarbeit angesehen werden kann. Das Thema der Hausarbeit wird vom Dozenten, der die Arbeit betreut, zusammen mit dem Teilnehmer und der Studienleitung festgelegt. Die Hausarbeit ist innerhalb von sechs Wochen nach Anmeldung zu fertigen. Die Anmeldung erfolgt bei der wissenschaftlichen Studienleitung.

    § 21
    Bestehen der Prüfungen
    Die Prüfungen gelten als bestanden, wenn mindestens drei Klausuren mit mindestens ausreichend bewertet worden sind.

    § 22
    Wiederholung der Prüfung
    (1)  Wenn mehr als drei Prüfungen schlechter als ausreichend bewertet wurden, müssen die entsprechenden Prüfungen zum nächstmöglichen Prüfungstermin wiederholt werden. Der Termin wird von der Studienleitung festgelegt und rechtzeitig bekanntgegeben.
    (2)  Eine nicht bestandene Prüfung kann nur einmal wiederholt werden. In begründeten Ausnahmefällen kann nach schriftlichen Antrag des Kandidaten an die wissenschaftliche Studienleitung ein zweiter Wiederholungstermin gewährt werden.

    § 23
    Ergebnis der Abschlussprüfung, Zertifikatsnote
    Die Zertifikatsnote wird als arithmetisches Mittel aus allen Fachnoten gebildet. Bei der Bildung der Note wird nur eine Stelle hinter dem Komma berücksichtigt; alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen.

    § 24
    Zertifikat
    Die Absolventen sind nach bestandener Prüfung berechtigt, die Bezeichnung "Praktischer Betriebswirt für die Pharmazie (WDA)" zu führen. Hierüber wird ein Zertifikat erteilt.

    § 25
    Einsichtnahme in die Prüfungsakte
    Jeder Teilnehmer hat das Recht, seine schriftlichen Prüfungen und die Prüfungsprotokolle einzusehen. Vgl. § 13 / § 16 und § 17.

    § 26
    Übergangsregelung
    Für die laufenden Kurse gilt die vorherige Prüfungsordnung weiter.

    § 27
    Inkrafttreten
    Die Prüfungsordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe in Kraft.

    Offenbach/Bayreuth, den 12. März 2010
    WDA
     
    Wirtschaftsakademie Deutscher Apotheker GmbH
     
    RAin Berit Gritzka
     
    Geschäftsführerin der WDA
     

  • 31. WDA-Studiengang "Betriebswirt*in für die Pharmazie" an der Universität Bayreuth | Kursbeginn Wintersemester 2024

     

    1. Semester
    04.11.2024-08.11.2024 - Präsenz
    27.01.2025-31.01.2025 - Online
    10.03.2025-14.03.2025 - Präsenz

     

    2. Semester
    05.05.2025-09.05.2025 - Online
    23.06.2025-27.06.2025 - Präsenz
    15.09.2025-19.09.2025 - Online

     

    3. Semester
    10.11.2025-14.11.2025 - Präsenz
    19.01.2026-23.01.2026 - Präsenz
    20.04.2026-24.04.2026 - Präsenz

     

  • Hier können Sie den aktuellen Ausbildungsvertrag für das WDA-Studium per Mausklick als PDF herunterladen.

     

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    WDA-Geschäftsstelle
    Strahlenbergerstrasse 112
    63067 Offenbach

Dieser Seiteninhalt wurde erstellt am 11.04.2023 . Letzte Änderung am 05.03.2024.